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Neue Dokumentationspflicht des Bauherrn – Hausakte und Gebäudepass

 

Die in den Bauordnungen der Länder in den letzten Jahren vervielfach eingeführte Genehmigungsfreiheit für die Errichtung von Wohngebäuden erspart zwar Kosten für die Prüfung und Zeit bis zu Beginn der Baumaßnahme, erhöht allerdings auch die Verantwortung des Bauherrn. Häufig werden Unterlagen von den Baugenehmigungsbehörden nicht mehr archiviert, das heißt der Bauherr ist in der Pflicht, Unterlagen zusammenzustellen und aufzubewahren. Werden Inhalte der Hausakte gewissenhaft während der Lebensdauer des Gebäudes immer wieder aktualisiert und angepasst, bietet sich nicht nur eine entsprechend gute Grundlage für spätere Modernisierungs- oder Umbaumaßnahmen sondern auch für Hausverwaltung, Vermietung, und Verkauf. Da der Wert eines Gebäudes heute nicht mehr nur über die Herstellungskosten definiert ist, sondern die laufenden Kosten aus zum Beispiel Betrieb, Wartung, Instandsetzung und Gemeindeabgaben stärker in den Vordergrund rücken, ist die Hausakte ein gutes Instrument für Architekten, der dem Bauherrn die Betreuung des Gebäudes über die Herstellung hinaus anbieten möchte. Ein weiteres Bestandteil der Hausakte ist der Gebäudepass, dessen Einführung auf freiwilliger Basis geschieht. Er ist als Formularbogen aufgebaut und soll die wichtigsten Daten eines Einfamilienhauses zu seiner Ausstattung und seinen Ausbau enthalten. Seine Aufgabe ist nicht, bestimmte Eigenschaften, Leistungsstufen oder Standards zu bewerten und zu zertifizieren – wie das bei vielen gewerblichen angebotenen Gütesiegeln der Fall ist -, sondern die Zusammenführung und Dokumentation der wichtigsten Daten eines Hauses, mit einer Kurzbeschreibung der Baukonstruktion, der wesentlichen Materialien und der technischen Anlagen. Hausakte und Gebäudepass können bei konsequenter Anwendung ein wichtiges Instrument zur Sicherung von Bauqualität und Verbraucherschutz sein.

Informations- und Bezugsquellen:

Im Internet unter www.kompetenzzentrum-iemb.de

zu bestellen gegen eine Schutzgebühr von 8,00 Euro zzgl. Versandkosten bei:

 

Selbstverlag des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Deichmanns Aue 31 – 37 53179 Bonn,

Telefon (01888) 401 2209, Telefax (01888) 401 2292, E-Mail selbstverlag@bbr.bund.de

Die Hausakte kann als Muster bei den Architektenkammern der Länder sowie in meinem Büro eingesehen werden.